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Elektro & Automatisierung

Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik

Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik errichten und prüfen die Elektrik von Gebäuden; es ist eine der beiden Fachrichtungen des Handwerksberufs Elektroniker.

315 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Was man als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.700 € 3.000 € 3.400 € 36.000 €
Mit Berufserfahrung 3.200 € 3.600 € 4.200 € 43.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.800 € 4.300 € 5.100 € 51.600 €

Im Elektrohandwerk gelten regional sehr unterschiedliche Tarifwerke, und viele kleinere Betriebe sind nicht gebunden; deshalb streut die Spanne stärker als in der Industrie. Höher bezahlt werden Fachkräfte, die eigenständig messen, prüfen und anmelden können, Erfahrung mit Photovoltaik und Speichern haben oder Baustellen führen. Überstunden in der Bauendphase, Rufbereitschaft im Störungsdienst und Auslöse bei auswärtigen Baustellen kommen hinzu und können den Monatsbetrag deutlich anheben. Angegeben ist das Grundgehalt ohne Zuschläge.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik?

Er baut die Elektrik von Gebäuden und ist damit das, was im Alltag Elektriker genannt wird. Die Fachrichtung ist eine der beiden, in die sich der Handwerksberuf Elektroniker nach § 4 der Elektronikerausbildungsverordnung gliedert; die andere heißt Automatisierungs- und Systemtechnik und steht in der Werkhalle statt im Gebäude. Die industriellen Elektronikerberufe, insbesondere die Betriebstechnik, bilden eine dritte Welt: Dort geht es um die Anlagen eines Werks, hier um das Bauwerk und seine Nutzer.

Die Arbeit folgt dem Bauablauf. Im Rohbau werden Leerrohre, Dosen und Leitungswege gesetzt, danach Steigleitungen, Zählerplätze nach den Vorgaben des Netzbetreibers und Unterverteilungen errichtet. Es folgen Feininstallation mit Schaltern, Steckdosen und Beleuchtung, Rauchwarnmelder, Sprechanlagen, Netzwerkverkabelung und die Gebäudeautomation über Bussysteme. Ein stark wachsender Anteil entfällt auf Erzeugung und Speicherung: Photovoltaikanlagen mit Wechselrichter und Batteriespeicher, Notstromfunktionen, Ladepunkte für Fahrzeuge mit Lastmanagement und die Anschlüsse für Wärmepumpen. Den Abschluss bilden Messung, Prüfung, Protokoll und Übergabe, denn eine Anlage gilt erst mit dem Nachweis als fertig. Im Bestand kommt die Bestandsaufnahme hinzu, weil alte Installationen selten dokumentiert sind.

Wie wird man Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik?

Über die duale Ausbildung zum Elektroniker, die nach § 2 der Elektronikerausbildungsverordnung dreieinhalb Jahre dauert und nach § 25 der Handwerksordnung für das Gewerbe Elektrotechniker der Anlage A anerkannt ist. Die Fachrichtung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Geprüft wird in zwei Teilen, abgeschlossen mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Ältere Abschlüsse wie Elektroinstallateur decken dasselbe Feld ab und gelten weiter. Aufbauend folgen der Meister im Elektrotechniker-Handwerk, der staatlich geprüfte Techniker der Elektrotechnik, die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater und ein Studium.

Was der Beruf verlangt

Die selbständige Ausübung ist zulassungspflichtig, weil das Gewerbe Elektrotechniker in der Anlage A der Handwerksordnung steht: Nach § 1 Absatz 1 der Handwerksordnung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, also der Meisterbrief oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b der Handwerksordnung. Im Angestelltenverhältnis zählt der Status der Elektrofachkraft, also die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Anlage nach dem Eingriff sicher ist. Dazu kommen die Eintragung des Betriebs in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers, ohne die kein Zählerplatz angeschlossen werden darf, sowie körperliche Anforderungen durch Arbeit über Kopf, in Schächten und im staubigen Rohbau.

Aussichten

Diese Fachrichtung ist der unmittelbare Nutznießer des Umbaus der Energieversorgung. Gebäude bekommen Erzeuger, Speicher und Verbraucher, die es vorher nicht gab, und jede dieser Anlagen braucht eine Fachkraft, die sie anschließen, messen und anmelden darf. Gleichzeitig sind die Zählerplätze im Bestand vielfach zu klein für das, was heute angeschlossen werden soll. Betriebe suchen deshalb dauerhaft Gesellen und zahlen Zuschläge für Prüfberechtigung und Erfahrung mit Photovoltaik. Wer weitergeht, wird Obermonteur, Bauleiter, verantwortliche Elektrofachkraft in einer Liegenschaft oder macht sich mit dem Meisterbrief selbständig.

Aufgaben

  • Leitungswege, Leerrohre und Dosen im Rohbau setzen
  • Zählerplätze und Verteilungen nach Vorgabe errichten
  • Feininstallation und Beleuchtung ausführen
  • Photovoltaik, Speicher und Ladepunkte anschließen
  • Gebäudeautomation und Bussysteme in Betrieb nehmen
  • Anlagen messen, prüfen und protokollieren
  • Bestandsanlagen aufnehmen und erneuern
  • Anlagen übergeben und Nutzer einweisen

Voraussetzungen

  • Ausbildung zum Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Status der Elektrofachkraft
  • Kenntnis der Anschlussbedingungen der Netzbetreiber
  • Sicheres Messen, Prüfen und Dokumentieren
  • Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zu wechselnden Baustellen

Wo man arbeitet

  • Elektroinstallationsbetriebe
  • Betriebe für Photovoltaik und Ladeinfrastruktur
  • Gebäudetechnik großer Liegenschaften
  • Wohnungsunternehmen und Facility-Dienstleister
  • Netzbetreiber und Messstellenbetreiber

Der Weg in den Beruf

Duale Ausbildung zum Elektroniker von dreieinhalb Jahren nach § 2 der Elektronikerausbildungsverordnung, anerkannt nach § 25 der Handwerksordnung für das Gewerbe Elektrotechniker der Anlage A. Die Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik ist eine der beiden nach § 4 der Verordnung und wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Abgeschlossen wird mit einer zweiteiligen Gesellenprüfung. Aufbauend folgen der Meister im Elektrotechniker-Handwerk, der staatlich geprüfte Techniker der Elektrotechnik, der Gebäudeenergieberater und ein Studium.

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