Über kaum ein Thema im Arbeitsschutz kursieren so viele feste Zahlen wie über das Heben. 25 Kilogramm für Männer, 15 für Frauen, so hört man es in vielen Betrieben. Diese Werte stehen so nicht im Recht. Was tatsächlich gilt, wie beurteilt wird und wo es doch verbindliche Grenzen gibt, steht in diesem Text – gedacht für alle, die körperlich arbeiten: im Handwerk, auf dem Bau, im Ausbau, in der Werkstatt und im Lager.
Was die Verordnung verlangt
Maßgeblich ist die Lastenhandhabungsverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Handhabung von Lasten zu vermeiden, wo das möglich ist – vor allem durch geeignete Arbeitsmittel. Lässt sie sich nicht vermeiden, hat er die Bedingungen so zu gestalten, dass die Gefährdung so gering wie möglich bleibt, und die Gefährdung vorher zu beurteilen.
Eine allgemeine Kilogrammgrenze steht dort nicht. Das ist der häufigste Irrtum zu diesem Thema, und er ist folgenreich, weil er in beide Richtungen falsche Sicherheit gibt: Er lässt 20 Kilogramm harmlos erscheinen, obwohl sie in ungünstiger Haltung und hundertmal am Tag alles andere als harmlos sind, und er lässt 30 Kilogramm zu zweit über einen Meter als Verstoß erscheinen, obwohl er es nicht ist.
Die Verordnung nennt stattdessen die Merkmale, auf die es ankommt: die Last selbst, die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsumgebung und die körperlichen Voraussetzungen der Beschäftigten. Außerdem verlangt sie, dass Beschäftigte über das Gewicht der Lasten und über die sachgemäße Handhabung unterwiesen werden.
Wie beurteilt wird: die Leitmerkmalmethode
Für die Beurteilung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Leitmerkmalmethoden entwickelt; für das Heben, Halten und Tragen gibt es eine eigene. Beurteilt werden dabei mehrere Größen zusammen: das Lastgewicht, die Körperhaltung, die Ausführungsbedingungen – also Greifbarkeit, Standfläche, Platz – und die Dauer beziehungsweise Häufigkeit der Tätigkeit.
Aus den Wichtungen dieser Merkmale ergibt sich ein Punktwert und daraus eine Einstufung in Risikobereiche, von einer geringen Belastung bis zu einer hohen, bei der körperliche Überbeanspruchung auch für durchschnittlich belastbare Beschäftigte wahrscheinlich ist und Maßnahmen erforderlich sind.
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt genau dort, wo die Kilogrammgrenze versagt: Es bewertet nicht die Kiste, sondern die Arbeit. Fünf Kilogramm aus einer Bodenkiste mit verdrehtem Rumpf, 400-mal in einer Schicht, kommen in einen höheren Risikobereich als 20 Kilogramm, die zweimal am Tag aus Hüfthöhe umgesetzt werden. Die Methode ist ein Instrument der Gefährdungsbeurteilung und kein Formular für die Ablage; ihr Ergebnis muss zu Maßnahmen führen.
Wo es doch feste Grenzen gibt
Verbindliche Zahlen kennt das Recht nur für besondere Gruppen.
Das Mutterschutzgesetz verbietet in § 11 unter anderem Tätigkeiten, bei denen ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Das gilt ab Kenntnis der Schwangerschaft und unabhängig davon, wie belastbar die betroffene Person sich fühlt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Arbeiten, die die körperliche Leistungsfähigkeit Jugendlicher übersteigen. Konkrete Kilogrammwerte stehen im Gesetz selbst nicht; die in der Praxis verwendeten Werte stammen aus Empfehlungen und aus der betrieblichen Beurteilung. Für Auszubildende in körperlich fordernden Berufen gehört dieser Punkt von Anfang an geklärt.
Hinzu kommen Menschen mit einer Behinderung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Für sie gibt es keine allgemeine Zahl, wohl aber einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes; welche Lasten zumutbar sind, klärt eine arbeitsmedizinische Beurteilung im Einzelfall und nicht der Schichtplan.
Alles andere – die 25 und die 15 Kilogramm aus der Werkstatthalle – sind Orientierungswerte aus Empfehlungen, keine Rechtsnormen. Als Faustregel taugen sie, als Rechtfertigung nicht.
Eine zweite Fehlvorstellung betrifft die Rolle des Trainings. Wer regelmäßig schwer hebt, ist dadurch nicht geschützt. Belastbarkeit ist individuell und ändert nichts daran, dass die Bandscheiben bei ungünstiger Haltung ungünstig belastet werden. Umgekehrt gilt: Eine Tätigkeit, die für einen erfahrenen Beschäftigten machbar ist, muss auch für die Aushilfe am zweiten Tag machbar sein, sonst ist die Arbeit falsch gestaltet.
Technik: das, was jeder selbst tun kann
Die Grundsätze sind kurz und seit Jahrzehnten unverändert.
Prüfen Sie die Last, bevor Sie sie anheben: Gewicht anschätzen, kurz ankippen, auf Schwerpunkt und Griffmöglichkeiten achten. Ein Karton, dessen Inhalt beim Anheben verrutscht, ist gefährlicher als ein schwererer mit festem Inhalt. Sorgen Sie außerdem für freie Sicht und freien Weg, bevor Sie anheben: Wer eine Last trägt und erst dann bemerkt, dass die Tür zu ist, setzt sie im ungünstigsten Moment ab.
Halten Sie die Last nah am Körper. Der Abstand zum Rumpf wirkt wie ein Hebel; dieselbe Kiste mit ausgestreckten Armen belastet die Wirbelsäule um ein Vielfaches stärker als eng geführt.
Nutzen Sie die Beine, halten Sie den Rücken gerade, und drehen und beugen Sie nicht gleichzeitig. Die Kombination aus Rumpfbeugung und Drehung ist die ungünstigste Bewegung überhaupt. Wer die Füße umsetzt, statt sich zu verdrehen, hat den größten Teil des Risikos schon vermieden.
Und schließlich: Umsetzen statt Tragen, schieben statt ziehen, zu zweit statt allein. Wer eine Last abstellt und neu greift, arbeitet nicht langsamer, sondern nur weniger auf Verschleiß.
Organisation schlägt Technik
Damit ist der wichtigste Punkt aber noch nicht genannt. Hebetechnik hilft bei der einzelnen Last. Sie hilft nicht gegen eine Palette Estrichsäcke, die in den vierten Stock muss.
Wirksam sind die Maßnahmen, die vor der Bewegung ansetzen: Hubwagen, Plattenwagen, Vakuumheber, Materialaufzug und Kran, die auch dort stehen, wo sie gebraucht werden. Anlieferung auf die Etage statt vor die Haustür. Kurze Wege zwischen Abstell- und Einbauort. Gebindegrößen, die zum Menschen passen und nicht nur zur Palette. Und eine Tagesplanung, die schwere Arbeiten mit leichteren mischt, statt sie zu bündeln.
Ein Rückenkurs ist eine sinnvolle Ergänzung, aber er ist keine Maßnahme gegen eine Arbeitsmenge. Wo ein Betrieb ausschließlich Rückenschulungen anbietet und an den Abläufen nichts ändert, verlagert er das Problem auf die Beschäftigten.
Zur Ausstattung gehören außerdem Schuhe mit Zehenschutz und rutschhemmender Sohle sowie Handschuhe, die Griffsicherheit geben, ohne die Feinfühligkeit zu nehmen – was der Arbeitgeber dabei stellen muss, steht in Persönliche Schutzausrüstung.
Berufe mit hoher Belastung
Auf dem Bau und im Ausbau ist die Kombination das Problem: Gewicht, ungünstige Haltung, unebener Untergrund, Witterung und selten eine Abstellfläche in der richtigen Höhe. Ein Sack Mörtel wiegt immer gleich; über eine Gerüstbohle getragen belastet er anders als vom Palettenstapel gegriffen. Wie Maurer und Fliesenleger dabei stehen, knien und sich drehen, entscheidet stärker über die Belastung als die Kilogrammzahl auf dem Sack.
In der Werkstatt geht es häufig um Lasten, die sperrig sind, ohne schwer zu sein: Türblätter, Fensterflügel, Bleche, Rahmen. Hier zählen Greifhöhen, Hebe- und Wendevorrichtungen und die Frage, ob die Ablage die richtige Höhe hat – dazu Arbeitshöhen an der Werkbank. Im Lager und bei der Anlieferung ist die Häufigkeit das Problem und nicht das Einzelgewicht; entscheidend sind Palettenlagen und die Frage, ob ein Hubwagen in Reichweite steht.
Zum Vergleich die Pflege: Dort geht es nicht um Kisten, sondern um Menschen, deren Schwerpunkt sich verlagert und die mitwirken oder sich wehren. Das ist ein anderes Problem mit anderen Hilfsmitteln – und ein Beleg dafür, dass das Gewicht allein nie erklärt, wie schwer eine Arbeit ist.
Wenn der Rücken schon Beschwerden macht
Beschwerden sind ein Anlass, die Beurteilung neu anzustoßen, und kein Grund zu warten. Sprechen Sie mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin; das Gespräch ist vertraulich, und Diagnosen gehen den Arbeitgeber nichts an. Wer länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, in dem genau solche Belastungen und mögliche Veränderungen besprochen werden.
Was bei anhaltenden Beschwerden hilft und was nicht, ist ein eigenes Thema und in Rückenschmerzen bei körperlicher Arbeit beschrieben.
Und wenn sich an der Belastung über Jahre nichts ändert, ist der Wechsel in eine andere Tätigkeit eine ernsthafte Option; aus vielen körperlich fordernden Berufen führen belastbare Wege in planende, disponierende oder anleitende Aufgaben, und wie ein solcher Quereinstieg vorbereitet wird, ist eine Frage der Reihenfolge. Wer damit anfängt, bevor der Rücken die Entscheidung trifft, hat die bessere Auswahl – auch unter den offenen Stellenangeboten.
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