In vielen Gewerken stehen heute Leute auf der Baustelle und in der Werkstatt, die nie eine Lehre in diesem Beruf gemacht haben. Sie sind über eine Helferstelle gekommen, über eine Zeitarbeitsfirma, über einen Bekannten oder aus einem ganz anderen Land. Ein Teil von ihnen bleibt jahrelang als angelernte Kraft beschäftigt, obwohl die Arbeit, die sie leisten, sich von der eines Gesellen kaum unterscheidet. Das muss nicht so bleiben. Die Handwerksordnung kennt einen Weg, der aus genau dieser Erfahrung einen Abschluss macht – er ist erstaunlich wenig bekannt.
Dieser Text beschreibt die Wege ins Handwerk für Menschen, die die übliche Ausbildung nicht durchlaufen haben, und er benennt auch, was dabei nicht funktioniert.
Wer wechselt und was realistisch ist
Die Gründe ähneln sich. Viele wollen am Ende des Tages sehen, was sie getan haben – eine fertige Wand, ein laufendes Fahrzeug, eine dichte Leitung. Andere kommen aus Berufen, in denen die Belastung hoch und die Aussicht auf Veränderung gering ist. Wer jahrelang im Schichtdienst gearbeitet hat – in der Pflege, in der Produktion, im Verkauf –, bringt Belastbarkeit, Verlässlichkeit und einen ruhigen Umgang mit Menschen mit; im Kundendienst zählt genau das, etwa beim Anlagenmechaniker SHK, der den ganzen Tag in fremden Wohnungen steht. Körperlich fordernd ist beides, aber die Taktung ist eine andere. Und dazu kommt ein schlichtes Argument: In den meisten Gewerken wird gesucht, und ein Betrieb, der seit Monaten keine Fachkraft findet, sieht sich Bewerbungen sehr viel genauer an als früher.
Realistisch ist, dass Sie eingestellt werden, ohne den Beruf gelernt zu haben. Realistisch ist auch, dass Sie das lernen, wofür in einer Lehre drei Jahre vorgesehen sind – es dauert dann eben länger und verläuft ungeordneter. Nicht realistisch ist, dass Sie ohne Nachweis dauerhaft wie ein Geselle bezahlt werden. Und nicht realistisch ist der Gedanke, sich nach kurzer Zeit selbständig zu machen: In den zulassungspflichtigen Handwerken steht dem die Eintragung in die Handwerksrolle entgegen.
Wer aus der Industrie kommt, hat es an dieser Stelle leichter als andere. Ein Industriemechaniker etwa bringt Metallbearbeitung, Messtechnik, Zeichnungslesen und Maschinenverständnis mit; was ihm im Metallbau- oder Feinwerkbetrieb fehlt, ist meist die Vielfalt der Einzelanfertigung und der Kundenkontakt, nicht das Handwerkliche. Der Wechsel läuft in beide Richtungen, und Betriebe wissen das.
Anlernen, Nachqualifizieren, Umschulung
Der häufigste Weg beginnt mit einer Helferstelle. Das ist keine Sackgasse, solange zwei Bedingungen erfüllt sind: Sie werden in wechselnden Tätigkeiten eingesetzt und nicht dauerhaft am Container, und der Betrieb weiß, dass Sie den Abschluss anstreben. Sprechen Sie das früh an. Ein Meister, der versteht, dass aus dem Helfer ein Geselle werden soll, setzt ihn anders ein – und er schreibt später ein Zeugnis, das die Tätigkeiten vollständig beschreibt. Genau dieses Zeugnis wird gebraucht.
Berufsbegleitende Nachqualifizierung gibt es in vielen Regionen: Lehrgänge in den Bildungszentren der Handwerkskammern, in denen die fehlenden Inhalte in Modulen nachgeholt und auf die Prüfung vorbereitet wird. Umfang, Dauer und Kosten unterscheiden sich stark; danach fragt man bei der zuständigen Handwerkskammer oder bei der Agentur für Arbeit, nicht im Internetforum.
Die Umschulung ist der geordnete Gegenentwurf: eine verkürzte, meist zweijährige Ausbildung, die mit der regulären Prüfung endet. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig; ob im Einzelfall eine Förderung in Betracht kommt, entscheidet die Agentur für Arbeit oder der jeweilige Kostenträger. Für Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen können, ist das oft der tragfähigste Weg, weil währenddessen der Lebensunterhalt geregelt ist.
Die Gesellenprüfung ohne Ausbildungsvertrag
Der wichtigste Absatz dieses Textes steht in § 37 Abs. 2 HwO. Danach ist zur Gesellenprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das viereinhalb Jahre, bei einer dreieinhalbjährigen entsprechend mehr.
Das allein ist schon bemerkenswert: Jahre als angelernte Kraft werden damit zur Eintrittskarte in dieselbe Prüfung, die auch die Lehrlinge ablegen. Wer sie besteht, ist Geselle – mit demselben Zeugnis, denselben Möglichkeiten und derselben Grundlage für eine spätere Meisterprüfung.
Die Vorschrift geht aber weiter. Von der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Wer also nachweisen kann, dass er die Arbeit beherrscht, muss die volle Zeit nicht zwingend voll machen. Und ausdrücklich gilt: Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Tätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen. Für viele, die mit einer Ausbildung aus einem anderen Land hier als Helfer angefangen haben, ist das der entscheidende Satz.
Zuständig ist die Handwerkskammer. Dort wird der Antrag gestellt, dort wird entschieden, ob die vorgelegten Nachweise ausreichen, und dort findet die Prüfung statt. Praktisch heißt das: Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über Einsatzzeiten, Lohnabrechnungen und Nachweise über Lehrgänge sammeln, und zwar besser zu viel als zu wenig. Wer noch mitten in den Jahren steckt, sollte sich jede Station schriftlich bestätigen lassen, solange der Betrieb existiert und die Namen bekannt sind. Zeugnisse, die zehn Jahre später angefordert werden, kommen oft nicht mehr.
Wenn es später der eigene Betrieb sein soll
Für den Wechsel in die Selbständigkeit macht die Handwerksordnung einen deutlichen Unterschied. Die zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A darf nur selbständig betreiben, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist – dafür braucht es die Meisterprüfung oder einen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzwege. Die zulassungsfreien Handwerke und die handwerksähnlichen Gewerbe der Anlage B sind dagegen ohne Meisterbrief zugänglich; anzuzeigen ist der Beginn trotzdem. Welches Gewerk wo steht und welche Wege in die Handwerksrolle führen, ist unter Handwerksordnung und Meisterpflicht im Einzelnen beschrieben. Wer den Quereinstieg mit dem Ziel Selbständigkeit beginnt, klärt diese Frage besser vorher als nach fünf Jahren.
Was der Wechsel beim Lohn bedeutet
Ehrlich gesagt: Am Anfang meist weniger. Wer ohne Abschluss anfängt, wird als Helfer eingruppiert, und das ist in tarifgebundenen Betrieben eine andere Lohngruppe als die des Gesellen. Der Abstand ist der eigentliche Grund, die Prüfung anzustreben – er verschwindet nicht durch Fleiß, sondern durch den Nachweis.
Die Lohngruppen, ihre Bezeichnungen und die Frage, ob der Betrieb überhaupt tarifgebunden ist, stehen unter Tarifbindung im Handwerk. Beträge lassen sich nicht allgemein nennen; sie stehen in den jeweiligen Tarifverträgen und ändern sich regelmäßig. Wie man in einem kleinen Betrieb ohne Tarifbindung über Geld spricht, ist ein eigenes Thema und unter Gehalt verhandeln beschrieben. Sinnvoll ist, beim Einstieg eine Perspektive zu vereinbaren: welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum, und was sich ändert, wenn die Prüfung bestanden ist.
Die körperliche Seite, ehrlich benannt
Handwerk ist körperliche Arbeit, und der Unterschied zu einer sitzenden Tätigkeit zeigt sich nicht am ersten Tag, sondern im dritten Monat. Wer mit Mitte dreißig oder Mitte vierzig einsteigt, hat dabei einen Nachteil gegenüber dem Lehrling und einen Vorteil: Er ist langsamer bei der Gewöhnung, aber vernünftiger im Umgang mit sich selbst.
Zwei Belastungen sind es, die im Handwerk erfahrungsgemäß zuerst Beschwerden machen. Das Heben und Tragen von Lasten – was dabei wirklich zählt, ist nicht das Einzelgewicht, sondern die Wiederholung, beschrieben unter Heben und Tragen. Und die Arbeit in erzwungenen Haltungen: knien beim Fliesen- und Bodenlegen, über Kopf bei Elektro- und Trockenbauarbeiten, dauerhaft gebeugt im Rohbau. Was dagegen hilft und wo der Betrieb in der Pflicht steht, steht unter Zwangshaltungen. Wer diese Punkte von Anfang an ernst nimmt, arbeitet länger in dem Beruf, in den er gerade erst gewechselt ist.
Die Bewerbung, wenn im Lebenslauf etwas anderes steht
Ein Quereinstieg scheitert selten an der Fähigkeit und oft an der Darstellung. Ein Meister, der eine Bewerbung mit lauter fachfremden Stationen liest, sucht nach einem Grund, sie wegzulegen. Diesen Grund sollte die Bewerbung ihm nicht liefern.
Zwei Dinge helfen. Erstens: den Wechsel im Anschreiben in einem einzigen klaren Absatz begründen, ohne Entschuldigung und ohne Abrechnung mit dem alten Arbeitgeber. Warum dieses Gewerk, warum dieser Betrieb, was Sie schon können. Wie ein solcher Absatz aufgebaut wird, steht unter Anschreiben schreiben. Zweitens: den Lebenslauf nach Tätigkeiten ordnen und nicht nur nach Jobtiteln, damit die übertragbaren Anteile sichtbar werden – Maschinenbedienung, Materialkunde, Arbeit nach Zeichnung, Kundenkontakt, Führerschein, Schichtbereitschaft. Der Aufbau des Lebenslaufs entscheidet dabei mehr als die Formulierung.
Und dann ist es wie bei allen anderen auch: Es hilft, sich anzusehen, welche Betriebe in der Region gerade Leute brauchen, und die Bewerbung auf das zu richten, was dort tatsächlich gesucht wird – ein Blick in die offenen Stellenangebote ist dafür der erste Schritt.
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