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Bewerbung

Der Lebenslauf im Handwerk und die Zeugnisse aus der Ausbildung

Gewerk, Gesellenprüfung, Maschinen, Führerschein – im Handwerk zählt anderes als im Büro. Was nach oben gehört, welche Zeugnisse mitgehen und wie Lücken und Wechsel benannt werden.

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Ein Lebenslauf für einen Handwerksbetrieb hat eine einzige Aufgabe: Er soll in einer halben Minute beantworten, was Sie können und ob Sie in die Kolonne passen. Er wird nicht gelesen wie ein Text, sondern überflogen wie eine Materialliste. Alles, was diese halbe Minute nicht nutzt, kann weg.

Eine Seite, höchstens zwei

Tabellarisch, antichronologisch, die letzte Station oben. Eine Seite ist das Ziel, zwei sind die Grenze. Wer zwanzig Jahre im Beruf ist, fasst die frühen Jahre zu einer Zeile zusammen; die Aushilfstätigkeit aus der Schulzeit steht nicht mehr drin.

Der Kopf enthält Name, Wohnort, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachname. Ein Foto ist möglich, aber nicht nötig. Geburtsdatum und Familienstand sind freiwillig. Was dagegen wirklich zählt und im Büro niemanden interessiert, ist die Entfernung zum Betriebshof – der Wohnort beantwortet diese Frage nebenbei.

Was ganz nach oben gehört

Über die Berufserfahrung, direkt unter den Kontaktdaten, gehört ein kurzer Block mit den Angaben, die im Handwerk über die Einladung entscheiden. Vier bis sechs Zeilen genügen:

  • Gewerk und Gesellenprüfung mit Jahr und zuständiger Handwerkskammer. Bei mehreren Abschlüssen beide, mit dem aktuelleren zuerst.
  • Maschinen und Anlagen, mit denen Sie tatsächlich gearbeitet haben – Steuerungen, Schweißgeräte, Kantbank, Bagger, Hebebühne, Mess- und Prüftechnik, Materialien und Systeme, die im Gewerk üblich sind.
  • Befähigungsnachweise: Schweißerprüfungen mit Verfahren, Schaltberechtigung, Unterweisungen für Gerüst oder Hubarbeitsbühne, Erste-Hilfe-Ausbildung, Staplerschein, Ausbildereignung.
  • Führerscheinklassen, dazu Anhänger, Lkw und, falls vorhanden, die Fahrerkarte.
  • Sprache auf der Baustelle: In welchen Sprachen Sie Anweisungen geben und Kunden erklären können, was Sie tun. Eine Niveaustufe ist möglich, wichtiger ist die Angabe, ob es für den Arbeitsalltag reicht.
  • Montagebereitschaft und Verfügbarkeit, wenn sie nicht schon im Anschreiben stehen.

Diese Angaben stehen bewusst oben und nicht am Fuß der zweiten Seite. Der Betrieb sucht sie zuerst, und was er zuerst sucht, sollte er zuerst finden.

Betriebe und Einsatzbereiche

Bei jeder Station gehören Zeitraum, Betrieb, Ort und Berufsbezeichnung in die Zeile. Darunter kommt das Entscheidende: der Einsatzbereich. Neubau, Sanierung im bewohnten Bestand, Kundendienst, Wartung, Werkstattfertigung, Montage auswärts – das sind vollkommen verschiedene Arbeiten, auch wenn der Beruf derselbe heißt.

Zwei bis drei Zeilen je Station reichen, und sie sollten konkret sein. „Sanierung von Altbauwohnungen, Bäder komplett, Demontage bis Abnahme, überwiegend im bewohnten Zustand" sagt mehr über Ihre Arbeit aus als jede Aufzählung von Eigenschaften. Wer in einem Betrieb mehrere Bereiche durchlaufen hat, nennt sie in der Reihenfolge, in der sie für die angestrebte Stelle wichtig sind.

Auch Größe und Art des Betriebs helfen: Ein Zwei-Mann-Betrieb, ein Fachbetrieb mit dreißig Leuten und eine Niederlassung eines Generalunternehmers bringen unterschiedliche Erfahrung mit sich. Ein halber Satz genügt.

Berufsanfänger drehen die Reihenfolge um: Bei ihnen steht die Ausbildung oben und darunter, was im Ausbildungsbetrieb tatsächlich gemacht wurde – welche Gewerke, welche Baustellen, welche Maschinen. Praktika im Gewerk gehören dazu, ebenso Ferienarbeit auf dem Bau oder in der Werkstatt. Für den ersten Arbeitsplatz nach der Gesellenprüfung ist das die wichtigste Information, die ein Lebenslauf überhaupt enthalten kann, denn Berufsjahre gibt es noch nicht.

Die Zeugnisse aus der Ausbildung

Vier Papiere stammen aus der Ausbildungszeit, und sie werden regelmäßig verwechselt.

Das Gesellenprüfungszeugnis der Handwerkskammer ist der Abschluss und das wichtigste Dokument. Es geht bei jeder Bewerbung mit.

Das Berufsschulzeugnis kommt von der Schule und enthält die Schulnoten. Es ist für Berufsanfänger interessant, verliert aber mit jedem Berufsjahr an Gewicht. Nach fünf Jahren im Beruf kann es zu Hause bleiben.

Das Ausbildungszeugnis des Betriebs beschreibt, was Sie im Betrieb gemacht haben und wie Sie gearbeitet haben. Es ist gerade bei Berufsanfängern das aussagekräftigste Papier, weil es aus der Werkstatt kommt und nicht aus der Prüfung.

Arbeitszeugnisse aus späteren Beschäftigungen gehen mit, soweit sie vorliegen und etwas belegen. Ein Betrieb mit fünf Leuten stellt oft keine aus; das ist kein Makel, und niemand erwartet es. Wo ein Zeugnis fehlt, hilft eine Tätigkeitsbeschreibung im Lebenslauf mehr als eine Entschuldigung.

Als Anhang reicht ein PDF mit den Unterlagen in dieser Reihenfolge: Lebenslauf, Gesellenprüfungszeugnis, Befähigungsnachweise, ein bis zwei Arbeitszeugnisse. Originale gehen nie mit. Alles Weitere bringen Sie zum Gespräch mit; wie das abläuft, steht unter Anruf, Gespräch und Probearbeiten. Was in das dazugehörige Anschreiben gehört, ist an anderer Stelle beschrieben.

Lücken und Wechsel

Im Handwerk sind Wechsel normal, und Lücken sind es auch. Die Saison endet, ein Betrieb wird aufgegeben, weil der Inhaber in Rente geht, eine Insolvenz beendet alles auf einmal, ein Auftraggeber springt ab. Wer das erlebt hat, hat nichts falsch gemacht.

Benennen Sie solche Zeiten knapp und ehrlich in einer Zeile: „Betriebsaufgabe des Arbeitgebers", „saisonbedingte Unterbrechung", „Arbeitsuche". Keine Erklärung, keine Rechtfertigung, kein ausgedehnter Nebensatz. Ein Lebenslauf, in dem ein halbes Jahr fehlt, erzeugt genau die Nachfrage, die eine Zeile vermieden hätte.

Krankheitszeiten müssen nicht benannt werden. Wer sie nennen möchte, tut es in derselben knappen Form und ohne Diagnose. Gefragt werden darf danach nur eingeschränkt, und im Gespräch ist die Frage nach der aktuellen Einsatzfähigkeit die einzige, auf die es ankommt.

Häufige Wechsel in kurzer Folge fallen dagegen auf. Hier hilft weniger die Erklärung im Lebenslauf als ein vorbereiteter Satz für das Gespräch, der sagt, was Sie suchen und warum der neue Betrieb dazu passt.

Wer im Ausland gelernt hat

Ein Abschluss aus einem anderen Land ist im Lebenslauf ganz normal aufzuführen: Berufsbezeichnung im Original, Land, Jahr, dazu eine kurze deutsche Erläuterung, was der Abschluss umfasst. Übersetzungen der Zeugnisse gehören dazu, wenn sie vorliegen.

Ob ein ausländischer Abschluss einem deutschen gleichwertig ist, entscheidet nicht der Betrieb, sondern die zuständige Stelle – im Handwerk ist das die Handwerkskammer. Sie ist auch die richtige Adresse für die Frage, welche Unterlagen dafür gebraucht werden und wie lange das dauert; verlässliche Auskunft dazu gibt es nur dort und nicht aus zweiter Hand.

Unabhängig davon kennt die Handwerksordnung einen zweiten Weg zum Abschluss. Nach § 37 Abs. 2 HwO ist zur Gesellenprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer im Beruf tätig war; von dieser Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde. Ausländische Abschlüsse und im Ausland zurückgelegte Zeiten sind dabei zu berücksichtigen. Für viele, die lange im Gewerk arbeiten, ohne den deutschen Abschluss zu haben, ist das der praktische Weg – mehr dazu steht im Artikel Quereinstieg.

Bis dahin gilt für den Lebenslauf dasselbe wie für alle anderen: Die Arbeit beschreiben, die Nachweise nach oben, den Rest knapp halten. Wo sich das lohnt, zeigt ein Blick auf die offenen Stellenangebote und auf die Betriebe im Bau.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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