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Ergonomie

Den Arbeitsplatz in Werkstatt und Halle einrichten

Arbeitshöhe, Greifraum, Standfläche und Ordnung entscheiden darüber, wie ein Arbeitstag in der Werkstatt endet. Was sich am eigenen Körper bestimmen lässt und was auf der Baustelle zusätzlich gilt.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Ein Arbeitsplatz in der Werkstatt entsteht selten am Reißbrett. Er wächst. Die Werkbank stand schon da, als der Betrieb übernommen wurde, die Ständerbohrmaschine kam an die Wand, weil dort Platz war, und das Material liegt, wo der Lieferant es abgestellt hat. Das funktioniert. Ob es nach zwanzig Berufsjahren noch funktioniert, entscheidet sich an wenigen Größen: an der Höhe, in der gearbeitet wird, an dem, was ohne Umweg erreichbar ist, und an dem Boden, auf dem jemand acht Stunden steht.

Dieser Text beschreibt diese Größen für Werkstatt und Halle – und am Ende für die Baustelle, die rechtlich ein Arbeitsplatz ist wie jeder andere, nur einer auf Zeit.

Die Arbeitshöhe ist die wichtigste Stellschraube

Es gibt keine allgemein richtige Werkbankhöhe. Es gibt nur eine Höhe, die zu dieser Person und zu dieser Arbeit passt, und die beiden Angaben hängen zusammen.

Bestimmen lässt sie sich ohne Zollstock. Stellen Sie sich aufrecht hin, lassen Sie die Oberarme locker am Rumpf hängen und winkeln Sie die Unterarme waagerecht an. Die Höhe Ihrer Handflächen ist die Bezugsgröße, von der aus alles andere abgeleitet wird – die Ellbogenhöhe.

Von dieser Linie aus gilt eine einfache Staffelung. Grobe Kraftarbeit liegt deutlich darunter: Wer feilt, hämmert, biegt, kantet oder abricht, braucht Raum für den Oberkörper und will sein Gewicht einsetzen können. Liegt das Werkstück zu hoch, arbeiten nur noch die Arme und die Schultern halten dagegen. Leichte Montage liegt wenig unter Ellbogenhöhe. Feine Arbeit liegt darüber: Löten, Ritzen, Anreißen, Justieren, alles, was das Auge nah heranbringen muss. Steht das Werkstück zu tief, holt der Rücken das Auge nach unten, und diese Haltung hält keine Schicht durch.

Die häufigste Ursache für einen schlechten Arbeitsplatz ist deshalb nicht eine falsche Höhe, sondern eine einzige Höhe für alles. Wo an derselben Bank gefeilt und gelötet wird, braucht es einen Zwischenboden, eine aufgesetzte Vorrichtung, einen Schraubstock auf Podest oder schlicht eine zweite Fläche. Wo sich mehrere Beschäftigte eine Bank teilen, sind höhenverstellbare Böcke oder ein Trittpodest für die kleinere Person die billigere Lösung als ein steifer Rücken. Welche Möglichkeiten es im Einzelnen gibt, steht in Arbeitshöhen an der Werkbank.

Was in einem Schritt erreichbar sein muss

Die zweite Größe ist der Greifraum. Gemeint ist der Bereich, den Sie erreichen, ohne den Stand zu verlassen und ohne den Rumpf zu verdrehen.

Die Regel dahinter ist banal und wird trotzdem selten angewendet: Was ständig gebraucht wird, gehört in diesen Bereich. Was mehrmals je Werkstück gebraucht wird, muss in einem Schritt erreichbar sein. Alles andere darf weiter weg liegen. Entscheidend ist nicht der einzelne Weg, sondern seine Häufigkeit. Drei Schritte zum Messschieber sind nichts. Drei Schritte, vierzigmal am Tag, über zwei Jahrzehnte, sind eine Lebensleistung ohne Gegenwert.

Praktisch heißt das: Handwerkzeug an die Bank, nicht in den Schrank am anderen Ende. Ein Werkzeugwagen, der zur Arbeit fährt, statt eines festen Schranks, zu dem man geht. Bedienelemente und Materialablagen an der Maschine so, dass man sie im Stand erreicht. Und Schubladen, die nach Häufigkeit sortiert sind statt nach Werkzeugart.

Der Boden, auf dem Sie stehen

Beton ist ein guter Hallenboden und eine schlechte Standfläche. Er gibt nicht nach, und wer den Tag darauf verbringt, spürt das in Füßen, Knien und im unteren Rücken.

An festen Standplätzen – Werkbank, Maschine, Montagetisch – helfen Anti-Ermüdungsmatten. Sie federn minimal und zwingen die Fußmuskulatur zu ständigen kleinen Ausgleichsbewegungen; genau dieser Wechsel fehlt beim Stehen auf Beton. Wichtig ist, dass sie flach anliegen und keine Kante bilden, über die jemand stolpert.

Der zweite Punkt ist die Stehhilfe. Eine angelehnte Halbsitzhaltung entlastet die Beine, ohne die Arbeitshöhe zu verändern, und eignet sich überall dort, wo man nah am Werkstück bleiben muss. Und der dritte Punkt ist unbequemer, weil er mit Betriebskultur zu tun hat: Für Arbeiten, die im Stehen nichts gewinnen, gehört ein Stuhl hin. Sortieren, Prüfen, Schreiben, kleinteilige Montage – das im Stehen zu erledigen, ist keine Leistung, sondern Verschleiß.

Ordnung ist Arbeitsschutz, nicht Kosmetik

Freie Verkehrswege sind der Punkt, an dem sich die meisten Unfälle in der Werkstatt entscheiden. Wege bleiben frei, dauerhaft und nicht nur bis zur nächsten Anlieferung. Wo regelmäßig etwas abgestellt wird, ist der Weg falsch geplant oder die Abstellfläche fehlt.

Material gehört nicht auf den Boden. Jede Palette am Boden erzeugt bei jedem Griff eine tiefe Beugung; auf Hüfthöhe gelagert entfällt sie ersatzlos. Anlieferhöhen, Kragarmregale und Rollböcke sind deshalb keine Bequemlichkeit, sondern die wirksamste Maßnahme gegen Rückenbelastung überhaupt, wie in Heben und Tragen beschrieben.

Bleiben Kabel und Schläuche. Sie sind die häufigste Stolperstelle und die am einfachsten zu behebende: Deckenzuführung, Kabelbrücken, Aufroller, feste Anschlusspunkte statt Verlängerung über den halben Raum. Ein Schlauch, der quer liegt, ist außerdem ein Schlauch, der beschädigt wird.

Absaugung, Licht und Lärm

Staub, Späne, Rauch und Dämpfe werden dort erfasst, wo sie entstehen – an der Maschine, am Handgerät, am Schweißplatz. Eine Absaugung an der Quelle ist immer wirksamer als jede Raumlüftung, weil sie den Stoff gar nicht erst in die Atemluft lässt. Welche Erfassung nötig ist, welche Luftmengen gelten und wann zusätzlich Atemschutz erforderlich wird, hängt vom Verfahren und vom Stoff ab; das klären die Sicherheitsdatenblätter, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und die zuständige Berufsgenossenschaft. Was der Betrieb dabei zu stellen hat, steht in Persönliche Schutzausrüstung.

Das Licht ist der unterschätzte Teil. Eine Halle mit gleichmäßiger Grundbeleuchtung ist noch kein Arbeitsplatz mit ausreichender Beleuchtung, denn die Anforderungen an der Bank sind andere als im Gang. Dazu kommen Schatten, die man sich mit dem eigenen Körper selbst wirft. Näheres steht in Beleuchtung am Arbeitsplatz.

Und der Lärm gehört in die Planung der Aufstellung, nicht in die Beschaffung von Gehörschutz. Wo eine laute Maschine steht, wer daneben arbeitet und ob sie gekapselt oder abgetrennt werden kann, ist eine Frage der Einrichtung; sie wird in Lärm in Werkstatt und auf der Baustelle behandelt.

Verbindlich wird das in der Gefährdungsbeurteilung

All das ist nicht nur guter Rat. Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. § 5 Abs. 3 ArbSchG nennt als Gefährdungsquellen ausdrücklich die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, die Gestaltung, Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie die Gestaltung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt nach § 5 Abs. 2 ArbSchG die Beurteilung eines Arbeitsplatzes.

Damit ist die Einrichtung der Werkstatt keine Geschmacksfrage, sondern ein Gegenstand, der schriftlich beurteilt und fortgeschrieben wird. Wie das Verfahren abläuft und wie Beschäftigte darin vorkommen, steht in Gefährdungsbeurteilung.

Die Baustelle: Arbeitsplatz auf Zeit

Für Baustellen enthält der Anhang der Arbeitsstättenverordnung eigene Anforderungen. Nach Nummer 5.2 Abs. 1 müssen Beschäftigte sich gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können. Es muss Einrichtungen zum Einnehmen und gegebenenfalls Zubereiten von Mahlzeiten geben, und in der Nähe der Arbeitsplätze müssen Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung stehen. Wo kein Umkleideraum erforderlich ist, gehört ein abschließbares Fach für persönliche Gegenstände dazu, und Arbeits- und Schutzkleidung muss außerhalb der Arbeitszeit gelüftet und getrocknet werden können.

Das ist mehr, als auf vielen Baustellen vorgehalten wird, und es ist keine Kulanz. Wer im Januar nasse Kleidung am nächsten Morgen wieder nass anzieht, arbeitet unter Bedingungen, die die Verordnung so nicht vorsieht; das Thema Witterung insgesamt behandelt Hitze, Kälte und Witterung.

Nummer 5.2 Abs. 2 regelt den Absturz. Schutzvorrichtungen müssen unabhängig von der Absturzhöhe vorhanden sein an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen am und über Wasser sowie über Stoffen, in denen man versinken kann. Ab mehr als 1 Meter Absturzhöhe gilt die Pflicht an Wandöffnungen sowie an freiliegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen. Ab mehr als 2 Meter gilt sie an allen übrigen Arbeitsplätzen. Die verbreitete Vorstellung, unterhalb von drei Metern sei nichts nötig, findet im Verordnungstext keine Grundlage.

Wer wissen will, wie ernst ein Betrieb die Einrichtung seiner Arbeitsplätze nimmt, sieht es beim ersten Rundgang: an der Höhe der Werkbank, am Zustand der Wege und daran, ob auf der Baustelle ein trockener Raum steht. Diese fünf Minuten sagen mehr als jede Stellenanzeige – und sie lassen sich bei jedem Gespräch einplanen, das aus den offenen Stellenangeboten oder aus dem Bereich Bau entsteht.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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