Elektroniker
Elektroniker planen, errichten, prüfen und instand halten elektrische Anlagen; hinter der Bezeichnung stehen mehrere amtlich getrennte Ausbildungsberufe mit sehr unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
1.542 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Elektroniker verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.800 € | 3.100 € | 3.500 € | 37.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.300 € | 3.800 € | 4.300 € | 45.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.000 € | 4.500 € | 5.300 € | 54.000 € |
Die Spanne wird weniger vom Beruf als vom Betrieb bestimmt. Ein tarifgebundener Industriebetrieb zahlt deutlich über einem kleinen Handwerksbetrieb ohne Tarifbindung, und im Handwerk selbst liegen die regionalen Tarifwerke der Elektroinnungen weit auseinander. Hinzu kommen Zuschläge für Bereitschaft, Rufbereitschaft und Schicht sowie Auslöse bei Montage, die bei vielen Beschäftigten einen erheblichen Teil des Monatsverdienstes ausmachen. Die Werte hier sind das Grundgehalt ohne solche Zulagen und bilden eine Mitte über Handwerk und Industrie ab.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Elektroniker?
Das Wort bezeichnet keinen einzelnen Beruf, sondern eine ganze Familie. Im Handwerk ist Elektroniker ein Ausbildungsberuf mit zwei Fachrichtungen, Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik, so benannt in § 4 der Elektronikerausbildungsverordnung. Die Industrie bildet daneben nach dem Berufsbildungsgesetz eigene Elektronikerberufe aus, unter anderem für Betriebstechnik, für Automatisierungstechnik, für Geräte und Systeme, für Informations- und Systemtechnik sowie für Gebäude- und Infrastruktursysteme; § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen führt sie auf. Der Zusatz hinter dem Wort entscheidet also über die Arbeit, nicht das Wort selbst.
In der Energie- und Gebäudetechnik entsteht die Elektrik von Gebäuden. Dazu gehören Zählerplätze und Verteilungen, Leitungsnetze, Steckdosen und Beleuchtung, Rauchwarnmelder, Netzwerkverkabelung, Gebäudeautomation, Photovoltaikanlagen mit Speicher und Ladepunkte für Fahrzeuge. Der Arbeitsplatz ist die Baustelle oder das bewohnte Haus, der Takt kommt von den anderen Gewerken. In der Betriebstechnik geht es um die Anlagen eines Betriebs: Schaltschränke, Antriebe, Energieverteilung in der Halle, Umbauten im Stillstand und Störungssuche im Lauf. In der Automatisierungstechnik stehen Steuerungen im Mittelpunkt, also speicherprogrammierbare Steuerungen, Sensorik, Antriebsregelung, Busse und die Inbetriebnahme einer Anlage, bis sie das tut, was das Lastenheft verlangt.
Wie wird man Elektroniker?
Über eine duale Ausbildung, die dreieinhalb Jahre dauert, im Handwerk nach § 2 der Elektronikerausbildungsverordnung und in der Industrie nach § 2 der Verordnung über die industriellen Elektroberufe. Geprüft wird in zwei zeitlich getrennten Teilen, vor der Handwerkskammer als Gesellenprüfung oder vor der Industrie- und Handelskammer als Abschlussprüfung. Danach stehen der Meister, der staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik und ein Studium der Elektrotechnik offen. Ein reiner Quereinstieg ist selten, weil die Arbeit an elektrischen Anlagen den Status der Elektrofachkraft voraussetzt; für eng umgrenzte Aufgaben gibt es die Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person und zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Was der Beruf verlangt
Die Elektrotechnik gehört als Gewerbe Elektrotechniker zur Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Wer sich selbständig macht, muss nach § 1 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sein, also den Meisterbrief führen oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b der Handwerksordnung nachweisen, die sechs Jahre Tätigkeit im Gewerbe verlangt, davon vier in leitender Stellung. Im Alltag verlangt der Beruf die Disziplin, die fünf Sicherheitsregeln auch dann einzuhalten, wenn es schnell gehen soll, die Bereitschaft zu Bereitschaftsdiensten und Montage sowie die Fähigkeit, eine Anlage zu dokumentieren und dem Kunden zu erklären.
Aussichten
Kaum ein Gewerk wird von der Energiewende so unmittelbar getragen. Wärmepumpen brauchen Anschlüsse und Lastmanagement, Dächer brauchen Wechselrichter, Höfe brauchen Ladepunkte, Netze brauchen Messtechnik, und Hallen brauchen Steuerungen, die miteinander sprechen. Die Betriebe klagen seit Jahren über zu wenige Bewerber, was die Verhandlungsposition von Gesellen mit Prüfberechtigung, Schaltberechtigung oder Erfahrung an Mittelspannung deutlich verbessert. Wer den Meister macht, entscheidet sich zwischen Bauleitung, eigenem Betrieb und einer Stelle als verantwortliche Elektrofachkraft im Industriebetrieb.
Aufgaben
- Elektrische Anlagen nach Plan und Norm errichten und anschließen
- Verteilungen, Schaltschränke und Steuerungen aufbauen
- Anlagen messen, prüfen und in Betrieb nehmen
- Störungen eingrenzen und im laufenden Betrieb beheben
- Bestandsanlagen erweitern und auf den Stand der Technik bringen
- Photovoltaik, Speicher und Ladepunkte einbinden
- Prüfprotokolle und Anlagendokumentation erstellen
- Kunden und andere Gewerke auf der Baustelle abstimmen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung in einem der Elektronikerberufe
- Status der Elektrofachkraft und sicherer Umgang mit den fünf Sicherheitsregeln
- Kenntnis der einschlägigen Normen und Prüfverfahren
- Sorgfalt bei Messung, Prüfung und Dokumentation
- Führerschein Klasse B für Montage und Kundendienst
- Bereitschaft zu Bereitschaftsdienst oder Schicht je nach Einsatzfeld
Wo man arbeitet
- Elektrohandwerksbetriebe und Anlagenbauer
- Industriebetriebe mit eigener Instandhaltung
- Energieversorger und Netzbetreiber
- Gebäudetechnik großer Liegenschaften
- Schaltanlagenbau und Steuerungsbau
Der Weg in den Beruf
Duale Ausbildung von dreieinhalb Jahren, im Handwerk nach § 2 der Elektronikerausbildungsverordnung mit den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik oder Automatisierungs- und Systemtechnik, in der Industrie nach der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen. Die Prüfung wird in zwei Teilen abgelegt. Aufbauend folgen der Meister im Elektrotechniker-Handwerk, der staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik und ein Studium der Elektrotechnik.
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