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Garten- & Landschaftsbau

Gärtner

Gärtner ziehen, pflegen und verkaufen Pflanzen und gestalten Grünflächen; der Beruf gliedert sich in mehrere sehr unterschiedliche Fachrichtungen.

38 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Was man als Gärtner verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.400 € 2.600 € 2.900 € 31.200 €
Mit Berufserfahrung 2.700 € 3.000 € 3.500 € 36.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.200 € 3.700 € 4.500 € 44.400 €

Die Gehälter unterscheiden sich stärker nach Fachrichtung als nach Berufserfahrung: Der Garten- und Landschaftsbau mit seinem Bundesrahmentarifvertrag zahlt im Mittel deutlich besser als Produktionsgartenbau und Friedhofsgärtnerei, in denen die Tarifbindung schwach ist und saisonale Beschäftigung überwiegt. Regionale Lohntabellen unterscheiden sich erheblich. Zuschläge für Maschinenführung, Winterdienst und Auswärtsarbeit heben einzelne Monate, die Wintermonate senken das Jahresmittel.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Gärtner?

Das hängt an der Fachrichtung, und die Unterschiede sind größer, als der gemeinsame Name vermuten lässt. Im Zierpflanzenbau und in der Staudengärtnerei werden Pflanzen unter Glas und im Freiland vermehrt, kultiviert, getopft, gesteuert und termingerecht zum Verkauf gebracht. Der Gemüsebau produziert Nahrungsmittel im Freiland oder im Gewächshaus, mit Aussaat, Kulturführung, Pflanzenschutz und Ernte. Die Baumschule zieht Gehölze über Jahre heran, verschult, verpflanzt und liefert aus. Der Garten- und Landschaftsbau baut Außenanlagen und pflegt sie. Dazu kommen Friedhofsgärtnerei mit Grabpflege und Grabgestaltung sowie der Obstbau. Gemeinsam sind die Pflanzenkenntnis, das Wissen über Boden, Nährstoffe und Wasser, der Umgang mit Maschinen und die Arbeit im Rhythmus der Jahreszeiten. Berufsrechtlich gehört der Gärtner nicht zum Handwerk, sondern zur Landwirtschaft, und zuständig sind die Landwirtschaftskammern.

Wie wird man Gärtner?

Über eine dreijährige duale Ausbildung in einer der Fachrichtungen des Gärtnerberufs. Anders als bei den Handwerksberufen liegt die Zuständigkeit bei den Landwirtschaftskammern; entsprechend steht der Beruf in keiner der beiden Anlagen der Handwerksordnung, und für einen eigenen Betrieb ist kein Meisterbrief vorgeschrieben. Wer ausbilden möchte, braucht dagegen die fachliche Eignung, und für den Pflanzenschutz sind eigene Sachkundenachweise verlangt. Weiterführend gibt es den Gärtnermeister der jeweiligen Fachrichtung, den geprüften Fachagrarwirt für Baumpflege oder Friedhofsgärtnerei, den Techniker sowie Studiengänge in Gartenbau und Landschaftsbau, die auch beruflich Qualifizierten offenstehen.

Was der Beruf verlangt

Wetter, Rücken und Saison. Gearbeitet wird im Freien und in Gewächshäusern, in denen Hitze und Luftfeuchte im Sommer erheblich sind, und die Arbeitsspitzen folgen dem Pflanzenkalender: Frühjahr und Herbst bringen lange Tage, der Winter bringt Stillstand oder Winterdienst. Für Betriebe mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall kommt das Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III in Betracht. Körperlich prägen Heben, Tragen, Bücken und knieende Arbeit den Alltag; die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung führt dazu bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, Meniskusschäden und Gonarthrose. Hinzu kommen Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung, Lärm und Vibration an Maschinen sowie der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, der Sachkunde, Schutzausrüstung und Dokumentation verlangt.

Aussichten

Die Fachrichtungen entwickeln sich auseinander. Der Zierpflanzenbau steht unter starkem Importdruck und hohen Energiekosten, weshalb Betriebe zusammengehen oder aufgeben; der Garten- und Landschaftsbau wächst dagegen und sucht laufend Fachkräfte. Klimaanpassung ist die treibende Kraft der kommenden Jahre: trockenheitsverträgliche Sortimente, Regenwasserbewirtschaftung, Stadtbäume, Dach- und Fassadenbegrünung. Auch die Baumpflege ist ein Feld mit eigenem Nachweiswesen und guter Bezahlung. Wer die Fachrichtung wechseln will, kann das im Berufsleben gut tun, weil die pflanzlichen Grundlagen übertragbar sind. Die nächsten Schritte führen über den Meister in Betriebsleitung und Selbständigkeit, in Bauleitung, Baumpflege oder in den Fachhandel.

Aufgaben

  • Pflanzen aussäen, vermehren und kultivieren
  • Böden vorbereiten, düngen und bewässern
  • Gehölze und Stauden pflanzen, schneiden und pflegen
  • Grünflächen und Außenanlagen herstellen und unterhalten
  • Pflanzenschutz sachkundig anwenden und dokumentieren
  • Ernten, sortieren, verpacken und ausliefern
  • Kulturen im Gewächshaus steuern und überwachen
  • Kunden zu Pflanzenauswahl und Pflege beraten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Gärtner in einer Fachrichtung
  • Sichere Pflanzen- und Sortenkenntnis
  • Verständnis für Boden, Nährstoffe und Wasserhaushalt
  • Sachkundenachweis für den Pflanzenschutz je nach Aufgabe
  • Belastbarkeit bei Arbeit im Freien und im Gewächshaus
  • Führerschein, häufig mit Anhängerklasse

Wo man arbeitet

  • Gärtnereien für Zierpflanzen, Stauden und Gemüse
  • Baumschulen und Obstbaubetriebe
  • Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus
  • Friedhofsgärtnereien und kommunale Grünflächenämter

Der Weg in den Beruf

Die Ausbildung zum Gärtner dauert drei Jahre und wird in einer der Fachrichtungen abgeschlossen, etwa Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschule, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei, Obstbau oder Garten- und Landschaftsbau. Zuständig sind die Landwirtschaftskammern; der Beruf steht in keiner Anlage der Handwerksordnung, ein Meisterbrief ist für die Selbständigkeit nicht vorgeschrieben. Weiterführend gibt es den Gärtnermeister, den Fachagrarwirt, den Techniker und Studiengänge im Gartenbau.

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