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Garten- & Landschaftsbau

Landschaftsgärtner

Landschaftsgärtner bauen und pflegen Gärten, Parks, Spielplätze und Firmengelände und verbinden dabei Pflanzenkenntnis mit Tiefbauarbeit.

70 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Was man als Landschaftsgärtner verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.400 € 2.700 € 3.100 € 32.400 €
Mit Berufserfahrung 2.900 € 3.200 € 3.700 € 38.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.400 € 3.900 € 4.700 € 46.800 €

Im Garten- und Landschaftsbau gibt es einen Bundesrahmentarifvertrag mit regional unterschiedlichen Lohntabellen, und die Tarifbindung ist höher als in vielen Handwerksgewerken, aber keineswegs flächendeckend. Die Spanne folgt vor allem der Region und der Betriebsgröße; Pflegebetriebe zahlen im Mittel weniger als Baubetriebe mit Tiefbauanteil. Zuschläge für Auswärtsmontage, Winterdienst und Maschinenführung heben einzelne Monate deutlich an, während die Schlechtwetterzeit das Jahresmittel senkt.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Landschaftsgärtner?

Er baut Außenanlagen und hält sie in Stand. Der Bauteil ist handfest: Erdarbeiten, Entwässerung, Wegebau mit Pflaster und wassergebundenen Decken, Mauern, Treppen, Terrassen, Teiche, Zäune, Bewässerungsanlagen und Spielplatzgeräte mit ihren Fallschutzflächen. Der grüne Teil verlangt Pflanzenkenntnis: Boden vorbereiten, Bäume und Stauden pflanzen, Rasen ansäen oder verlegen, Dach- und Fassadenbegrünung herstellen, später schneiden, düngen, wässern und im Bestand erhalten. Viele Betriebe trennen den Neubau von der Pflege, weil sich beides in Takt und Ausstattung unterscheidet. Auftraggeber sind Privatleute, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Industriebetriebe; öffentliche Aufträge folgen dabei Ausschreibungen mit festen Leistungsverzeichnissen und Pflegeverträgen über Jahre. Der Garten- und Landschaftsbau steht in keiner der beiden Anlagen der Handwerksordnung, sondern gehört berufsrechtlich zur Landwirtschaft und damit zur Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern.

Wie wird man Landschaftsgärtner?

Über die dreijährige Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, einer von mehreren Fachrichtungen des Gärtnerberufs. Zuständig sind die Landwirtschaftskammern, nicht die Handwerkskammern, und entsprechend führt die Fortbildung nicht zum Handwerksmeister, sondern über den geprüften Fachagrarwirt und den Gärtnermeister der jeweiligen Fachrichtung. Weil das Gewerk nicht zulassungspflichtig ist, kann ein Betrieb auch ohne Meisterprüfung gegründet werden; wer ausbilden will, braucht dagegen die fachliche Eignung. Weiterführend gibt es den Techniker für Garten- und Landschaftsbau sowie Studiengänge in Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur und Baumpflege, die beruflich Qualifizierten offenstehen.

Was der Beruf verlangt

Wetter und Rücken. Gearbeitet wird ganzjährig im Freien, im Sommer bei Hitze und Sonne, im Winter bei Frost, wobei der Winterdienst in vielen Betrieben die Lücke füllt, die der Baustopp lässt. Der Garten- und Landschaftsbau gehört zu den Wirtschaftszweigen, für die das Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III in Betracht kommt, weil der Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit regelmäßig witterungsbedingt ist. Körperlich bedeutet der Beruf Heben, Tragen, Graben und Arbeiten in gebückter oder knieender Haltung; die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung führt dafür bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, Meniskusschäden und Gonarthrose. Dazu kommen Lärm und Vibration von Motorsäge, Freischneider und Rüttelplatte sowie die Sonne: Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung ist eine anerkannte Berufskrankheit, und Sonnenschutz ist im Freien kein Privatvergnügen.

Aussichten

Die Nachfrage ist breit abgestützt. Private Gärten folgen der Konjunktur, öffentliche Grünflächen, Schulhöfe, Friedhöfe und Firmengelände dagegen eigenen Haushalten und langfristigen Pflegeverträgen. Klimaanpassung hat ein zusätzliches Feld geöffnet: Regenwasserbewirtschaftung, Entsiegelung, Baumstandorte im Straßenraum, Dach- und Fassadenbegrünung und trockenheitsverträgliche Pflanzungen sind Aufträge, die es in diesem Umfang früher nicht gab. Fachkräfte sind knapp, und Betriebe binden sie zunehmend über Weiterbildung. Die nächsten Schritte führen in die Bauleitung, in die Kalkulation, in die Baumpflege mit ihren eigenen Nachweisen, in die Selbständigkeit oder über den Meister in die Ausbildung des eigenen Nachwuchses.

Aufgaben

  • Außenanlagen nach Plan vermessen und abstecken
  • Erdarbeiten ausführen und Entwässerung herstellen
  • Wege, Terrassen und Plätze pflastern und befestigen
  • Mauern, Treppen und Holzkonstruktionen bauen
  • Bäume, Sträucher und Stauden pflanzen und verankern
  • Rasenflächen ansäen, verlegen und herstellen
  • Grünflächen schneiden, düngen, wässern und pflegen
  • Bewässerungsanlagen und Spielplatzgeräte einbauen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Gärtner im Garten- und Landschaftsbau
  • Sichere Pflanzenkenntnis und Verständnis für Bodenverhältnisse
  • Erfahrung mit Kleinbagger, Rüttelplatte und Motorsäge
  • Körperliche Belastbarkeit bei Arbeit im Freien
  • Bereitschaft zu Winterdienst und wechselnden Einsatzorten
  • Führerschein, häufig mit Anhängerklasse

Wo man arbeitet

  • Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus
  • Kommunale Grünflächenämter und Bauhöfe
  • Friedhofsgärtnereien und Baumpflegeunternehmen
  • Golf-, Sport- und Freizeitanlagen

Der Weg in den Beruf

Die Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau dauert drei Jahre und liegt in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern, nicht der Handwerkskammern; der Beruf steht in keiner der beiden Anlagen der Handwerksordnung. Weiterführend gibt es den geprüften Fachagrarwirt, den Gärtnermeister der Fachrichtung, den Techniker für Garten- und Landschaftsbau sowie Studiengänge in Landschaftsbau und Landschaftsarchitektur, die auch beruflich Qualifizierten offenstehen.

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