Koch
Köche stellen Speisen in Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung her; der Beruf ist kein Handwerk nach der Handwerksordnung und steht in diesem Portal am Rand.
11 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Koch verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.300 € | 2.600 € | 2.900 € | 31.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.800 € | 3.100 € | 3.500 € | 37.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.200 € | 3.700 € | 4.600 € | 44.400 € |
Die Streuung ist außergewöhnlich groß. Tarifverträge des Gastgewerbes bestehen regional, ihre Bindung ist gering, und zwischen einem Landgasthof, einer Klinikküche und einer gehobenen Küche liegen Welten. Gemeinschaftsverpflegung zahlt oft solide und bietet geregelte Zeiten, die klassische Gastronomie zahlt im Grundbetrag weniger und gleicht über Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie über Verpflegung aus. In den Handwerksbetrieben dieses Bestands ist die Stelle meist am Mittagsgeschäft ausgerichtet und entsprechend vergütet.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Koch?
Er stellt Speisen her, kalkuliert sie, beschafft die Ware und verantwortet, dass sie sicher ist. Bevor davon die Rede ist, gehört die Einordnung geklärt, denn sie erklärt, warum dieser Beruf hier nur eine kleine Rolle spielt. § 1 der Kochausbildungsverordnung erkennt den Beruf allein nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes an. Ein Gewerbe dieses Namens führt weder die Anlage A noch die Anlage B der Handwerksordnung, es gibt keinen Kochmeister im Sinne des Handwerksrechts, und zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Das Kochen ist ein Gastgewerbeberuf, kein Handwerk im Rechtssinn.
Dass die Bezeichnung in diesem Bestand überhaupt vorkommt, liegt an den Betrieben, die hier ausschreiben. Bäckereien mit Mittagstisch, Konditoreien mit Café, Metzgereien mit Partyservice und Imbiss suchen Personal, das kochen kann, und nennen den Koch in ihren Anzeigen häufig als Alternative neben dem Bäcker oder dem Fleischer. Auf diesem Weg sind die wenigen Anzeigen hereingekommen. Wer gezielt eine Kochstelle sucht, findet das eigentliche Angebot nicht hier, sondern in der Gastronomie und Hotellerie, in Kliniken, Heimen, Kantinen und Mensen sowie bei Caterern, und zwar unter Titeln wie Koch, Chef de Partie, Sous-Chef, Küchenleitung, Beikoch oder Küchenhilfe.
Die Arbeit selbst reicht von der Warenannahme über Vorbereitung, Garen, Anrichten und Ausgabe bis zur Reinigung und Dokumentation. Dazu gehören Kalkulation, Speisenplanung, Umgang mit Allergenen und Kennzeichnung, Eigenkontrollen, Kühlkette und die Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes, ohne die niemand mit offenen Lebensmitteln arbeiten darf. Ob jemand einen Posten in einem Restaurant führt, in einer Betriebskantine für Hunderte kocht oder im Handwerksbetrieb den Mittagstisch stemmt, macht den Alltag grundverschieden.
Wie wird man Koch?
Über eine duale Ausbildung, die nach § 2 der Kochausbildungsverordnung drei Jahre dauert und mit der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer endet. Im selben Bereich regelt die Gastronomieberufeausbildungsverordnung die verwandten Berufe: die Fachkraft für Gastronomie mit zwei Jahren sowie den Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und den Fachmann für Systemgastronomie mit jeweils drei Jahren. Der Quereinstieg ist verbreitet, weil viele Küchen angelernte Kräfte beschäftigen. Weiter führen der geprüfte Küchenmeister, die Fortbildung zum Betriebswirt des Gastgewerbes und Spezialisierungen etwa in der Diät- oder Gemeinschaftsverpflegung.
Was der Beruf verlangt
Belastbarkeit zu ungünstigen Zeiten. Gearbeitet wird abends, am Wochenende und an Feiertagen, im Stehen, bei Hitze, unter Zeitdruck und in geteilten Diensten, wenn Mittag- und Abendgeschäft auseinanderliegen. Hinzu kommen Schnitt- und Verbrennungsgefahren, Feuchtarbeit und die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung mit schweren oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen als eigener Nummer. Fachlich verlangt der Beruf Ordnung im Kopf: Ein Posten funktioniert nur, wenn die Vorbereitung stimmt und jeder Handgriff zur richtigen Minute sitzt.
Aussichten
Der Bedarf ist groß, weil viele Fachkräfte die Branche verlassen haben und der Nachwuchs knapp bleibt. Das hat die Verhandlungsposition gelernter Köche deutlich verbessert, und in der Gemeinschaftsverpflegung sind geregelte Arbeitszeiten ohne Abenddienst mittlerweile ein starkes Argument. In den Handwerksbetrieben, die hier ausschreiben, entstehen Stellen mit einem Vorteil, den die Gastronomie selten bietet: Der Mittagstisch endet am Nachmittag, und der Abend gehört einem selbst. Wer mehr will, geht über Postenführung und Küchenleitung zum Küchenmeister oder in die Selbständigkeit.
Aufgaben
- Waren annehmen, prüfen und sachgerecht lagern
- Speisen vorbereiten, garen und anrichten
- Einen Posten während des Geschäfts eigenständig führen
- Speisenplanung und Kalkulation unterstützen
- Allergene und Zusatzstoffe kennzeichnen
- Kühlkette, Temperaturen und Eigenkontrollen dokumentieren
- Hygiene und Reinigung im Küchenbereich sicherstellen
- Mittagstisch, Imbiss und Partyservice im Handwerksbetrieb bedienen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung als Koch oder einschlägige Küchenerfahrung
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kenntnis von Hygienevorschriften und Eigenkontrollen
- Ruhe und Übersicht unter Zeitdruck
- Bereitschaft zu Wochenend-, Feiertags- und Abenddiensten
- Teamfähigkeit in beengten Küchen
Wo man arbeitet
- Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien mit Mittagstisch
- Partyservice und Catering
- Restaurants, Hotels und Gaststätten
- Kantinen, Mensen und Gemeinschaftsverpflegung
- Kliniken, Heime und Betriebsverpflegung
Der Weg in den Beruf
Die duale Ausbildung dauert nach § 2 der Kochausbildungsverordnung drei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. § 1 der Verordnung erkennt den Beruf allein nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes an; ein Gewerbe dieses Namens steht weder in der Anlage A noch in der Anlage B der Handwerksordnung, weshalb es weder Meisterpflicht noch einen Kochmeister des Handwerks gibt. Verwandte Berufe regelt die Gastronomieberufeausbildungsverordnung. Aufbauend folgen der geprüfte Küchenmeister und die Fortbildung zum Betriebswirt des Gastgewerbes.
Offene Stellen als Koch
In der Suche fortsetzenBeikoch/Pizzabäcker (m/w/d)
Konditor (m/w/d) oder Koch (m/w/d) mit Schwerpunkt Patisserie
Chef Patissier / Konditor (m/w/d)
Chef Patissier / Konditor (m/w/d)
Verwandte Berufe
Bäcker
Bäcker stellen Brot, Brötchen und Feingebäck her und arbeiten dafür in Schichten, die regelmäßig mitten in der Nacht beginnen.
- Offene Stellen
- 53
- Monatsbrutto
- 2.400 – 4.600 €
Fleischer
Fleischer zerlegen Tierkörper, stellen Wurst- und Fleischwaren her und verantworten dabei Hygiene und Kühlkette in jedem Arbeitsschritt.
- Offene Stellen
- 162
- Monatsbrutto
- 2.500 – 4.700 €
Konditor
Konditoren stellen Torten, Kuchen, Pralinen und Desserts her und verbinden dabei handwerkliche Technik mit gestalterischer Arbeit.
- Offene Stellen
- 18
- Monatsbrutto
- 2.400 – 4.500 €
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