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Karriere

Techniker oder Meister: welcher Aufstieg zu welchem Ziel passt

Beide Wege führen aus der Gesellentätigkeit heraus, aber nicht an denselben Arbeitsplatz. Was die Fachschule für Technik öffnet, warum auch Techniker in die Handwerksrolle eingetragen werden können und woran sich die Entscheidung wirklich festmachen lässt.

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Nach einigen Jahren im Beruf stellt sich die Frage fast von selbst. Die Arbeit geht noch gut von der Hand, aber sie soll nicht bis zur Rente dieselbe bleiben. Dann stehen drei Wege im Raum: die Fachschule für Technik, die Meisterprüfung und die kaufmännischen Aufstiegsfortbildungen. Sie führen alle aus der reinen Ausführung heraus – nur eben an unterschiedliche Arbeitsplätze.

Drei Wege, ein Ausgangspunkt

Gemeinsam ist den drei Wegen die abgeschlossene Berufsausbildung als Grundlage und die Erwartung, danach anders zu arbeiten als vorher. Unterschiedlich ist, wohin sie führen. Der Techniker zielt auf Planung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung, meist in größeren Betrieben und in der Industrie. Der Meister zielt auf die Werkstatt, die Baustelle, die Ausbildung und den eigenen Betrieb. Die kaufmännischen Fortbildungen zielen auf Kalkulation, Auftragsabwicklung und Betriebsführung.

Wer diese Zielrichtungen verwechselt, macht über eine lange Zeit das Falsche richtig. Deshalb lohnt es sich, die Frage nicht bei der Anmeldung zu stellen, sondern davor.

Der staatlich geprüfte Techniker

Die Fachschule für Technik baut auf der Gesellenprüfung und auf Berufspraxis auf. Unterrichtet wird, was in der Ausführung selten vorkommt und in der Planung ständig gebraucht wird: Mathematik und technische Physik, Konstruktion und technisches Zeichnen, Automatisierung, Werkstoffkunde, Projektplanung, Kosten- und Leistungsrechnung. Am Ende steht eine Projektarbeit und die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker der jeweiligen Fachrichtung.

Die Arbeitsplätze, die sich danach öffnen, liegen häufig zwischen Konstruktion und Ausführung: Anlagen auslegen, Aufträge technisch klären, Montagen vorbereiten, Termine und Material planen, Abnahmen begleiten. Für Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder Bautechnik ist das ein Feld mit stabiler Nachfrage – wer in diese Richtung denkt, findet die passenden Berufsbilder etwa beim Elektroniker oder beim Anlagenmechaniker SHK, und die entsprechenden Stellen stehen in der Metall- und Industriemechanik.

Warum auch Techniker in die Handwerksrolle können

Für dieses Portal ist ein Punkt wichtiger als alle anderen, und er ist wenig bekannt. Der Techniker ist kein Weg, der die Selbständigkeit im Handwerk verschließt.

Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung werden in die Handwerksrolle ferner Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen sowie Absolventen staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik und für Gestaltung eingetragen – und zwar mit dem zulassungspflichtigen Handwerk, dem ihr Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht. Ebenso eingetragen wird, wer eine der Meisterprüfung mindestens gleichwertige staatliche Prüfung abgelegt hat. Die Entscheidung darüber trifft die Handwerkskammer.

Damit führt auch dieser Weg in die Selbständigkeit – aber nicht automatisch und nicht in jedem Gewerk. Ob der Schulschwerpunkt dem Handwerk entspricht, in dem später ein Betrieb geführt werden soll, ist eine Einzelfallentscheidung, und sie fällt nicht an der Fachschule, sondern bei der Kammer. Genau deshalb gehört diese Frage vor die Anmeldung zur Fachschule und nicht hinterher. Wer die Fachrichtung wählt, ohne bei der Kammer nachgefragt zu haben, kann am Ende mit einem Zeugnis dastehen, das für den gewünschten Betrieb nicht trägt. Was Eintragung, Zulassungspflicht und die Anlagen der Handwerksordnung im Einzelnen bedeuten, steht in Handwerksordnung und Meisterpflicht.

Der Meister: führen und ausbilden

Der Meisterbrief bleibt der Weg für alle, die im Handwerk bleiben wollen. Nach § 45 Abs. 2 HwO wird durch die Meisterprüfung festgestellt, ob der Prüfling befähigt ist, das Handwerk meisterhaft auszuüben, es selbständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Die Ausbildungsberechtigung ist der Punkt, an dem sich die beiden Wege am deutlichsten trennen: Wer den eigenen Nachwuchs ausbilden will, kommt am Meisterbrief nicht vorbei.

Dazu kommt die Nähe zur Praxis. Die Meisterprüfung prüft mit Teil I und Teil II die praktischen und die fachtheoretischen Kenntnisse des Gewerks selbst, mit Teil III betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche und mit Teil IV berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse. Wer den Ablauf, die Reihenfolge der Teile und die Prüfungsvorbereitung genauer wissen will, findet das in Vom Gesellen zum Meister; wer den Brief für eine Nachfolge braucht, in Betriebsübernahme und Nachfolge.

Kaufmännische Fortbildungen und die Stufen der Handwerksordnung

Der dritte Weg wird am häufigsten übersehen. Kaufmännische Aufstiegsfortbildungen zielen nicht auf die Werkbank, sondern auf das, was ohne sie liegen bleibt: Angebote kalkulieren, Nachträge durchsetzen, Aufträge abwickeln, Personal planen, Zahlen lesen. In wachsenden Betrieben ist diese Rolle oft der Engpass, und sie wird selten ausgeschrieben, sondern intern besetzt.

Wie sich die Abschlüsse zueinander verhalten, ordnet § 42a HwO in drei Fortbildungsstufen: erste Stufe Geprüfter Berufsspezialist, zweite Stufe Bachelor Professional, dritte Stufe Master Professional. Der Meisterbrief liegt auf der zweiten Stufe – wer die Meisterprüfung besteht, hat damit zugleich den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt (§ 45 Abs. 2 HwO). Welche Fortbildung im eigenen Gewerk auf welcher Stufe angeboten wird, sagt die zuständige Kammer; die Bezeichnungen und Prüfungsordnungen unterscheiden sich und sollten dort erfragt und nicht aus Werbetexten abgeleitet werden.

Die ehrliche Entscheidungshilfe

Die Frage lässt sich auf wenige Sätze zurückführen.

  • Wer Anlagen plant und rechnet, wer Zeichnungen erstellt, Varianten vergleicht und Montagen vorbereitet, ist an der Fachschule für Technik richtig.
  • Wer auf der Baustelle oder in der Werkstatt führt, Kolonnen einteilt, Qualität verantwortet und dabei selbst im Gewerk bleibt, ist beim Meister richtig.
  • Wer ausbilden will, braucht den Meisterbrief.
  • Wer gründen oder übernehmen will, prüft zuerst bei der Kammer, welcher Abschluss im konkreten Gewerk zur Eintragung führt – Meisterprüfung nach § 7 Abs. 1a HwO oder Fachschule nach § 7 Abs. 2 HwO.
  • Wer den Betrieb von der kaufmännischen Seite tragen will, wählt die kaufmännische Fortbildung.

Wer sich zwischen zwei Antworten nicht entscheiden kann, sollte nicht die Fortbildung suchen, die beides verspricht, sondern die Tätigkeit, in der er sich in zehn Jahren arbeiten sieht.

Zeit, Geld und was keiner dieser Wege verspricht

Alle drei Wege gibt es in Vollzeit und berufsbegleitend, und die Dauer weicht je nach Gewerk, Fachrichtung und Form erheblich voneinander ab; verbindlich ist die Auskunft der Fachschule beziehungsweise der Handwerkskammer. Die Rechnung, die jeder selbst aufmachen muss, ist dieselbe: Vollzeit bedeutet Verdienstausfall über die gesamte Zeit, berufsbegleitend bedeutet Unterricht an Abenden und Samstagen über Jahre hinweg, neben einer körperlich fordernden Arbeit.

Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz steht auch hier offen. Nach § 12 Abs. 1 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, im Übrigen als Darlehen der KfW; der Unterhaltsbeitrag bei Maßnahmen in Vollzeit wird nach § 12 Abs. 2 AFBG in voller Höhe als Zuschuss geleistet. Nach bestandener Prüfung werden 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG). Das verschiebt die Kostenfrage erheblich – aber nicht die Zeitfrage.

Und ein Satz zum Schluss, den kein Bildungsträger gern hört: Keiner dieser Abschlüsse ist eine Gehaltsgarantie. Sie erweitern das, was Sie tun dürfen und können, und damit die Verhandlungsposition. Was am Ende auf der Abrechnung steht, ergibt sich aus Tarifbindung, Betriebsgröße, Region und dem Gespräch, das Sie führen – wie man es vorbereitet, steht in Gehalt verhandeln. Was der Markt derzeit sucht, zeigen die offenen Stellenangebote.

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