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Ergonomie

Zwangshaltungen: knien, hocken, über Kopf, gebückt

Nicht jede Belastung wiegt etwas. Was beim Knien, Hocken und Überkopfarbeiten beansprucht wird, warum die Dauer schwerer wiegt als der einzelne Handgriff und mit welchen Mitteln sich die Arbeit auf eine erträgliche Höhe bringen lässt.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

In vielen Gewerken ist nicht das Gewicht das Problem, sondern die Stellung, in der gearbeitet wird. Wer einen Tag lang Bodenplatten verlegt hat, hat abends nichts Schweres getragen und trotzdem Knie, die sich melden. Wer eine Halle mit Kabeltrassen bestückt hat, spürt es in Schultern und Nacken, obwohl kein einzelnes Teil mehr als ein paar Kilogramm wog.

Für diese Belastungen gibt es einen eigenen Begriff: Zwangshaltungen. Gemeint sind Körperstellungen, die nicht gewählt, sondern von der Arbeitsaufgabe vorgegeben werden, weil die Fliese am Boden liegt, die Leitung unter der Decke verläuft und das Fahrzeug nun einmal über dem Kopf steht.

Haltungen, die ganze Gewerke prägen

Im Knien arbeiten Fliesenleger und Bodenleger, Estrichleger, Parkettleger und alle, die Sockelleisten, Rohrleitungen und Abläufe in Bodennähe setzen. Über Kopf arbeiten Elektroniker beim Verlegen von Trassen und beim Setzen von Deckenauslässen, Trockenbauer beim Beplanken von Decken, Maler beim Streichen und Spachteln über Kopfhöhe, Anlagenmechaniker beim Abhängen von Leitungen.

Kfz-Mechatroniker arbeiten unter dem Fahrzeug, mit erhobenen Armen und in den Bühnenmaßen, die die Halle hergibt. Dachdecker und Zimmerer arbeiten in Schräglage, bei der ein Bein ständig anders belastet ist als das andere. Dazu kommen die gebückten Tätigkeiten, die sich durch fast alle Gewerke ziehen: Material vom Boden sortieren, an einer zu niedrigen Fläche zuschneiden, in einem Kriechkeller oder einer Revisionsöffnung arbeiten.

Gemeinsam ist diesen Tätigkeiten, dass der Körper über lange Zeit in einer Stellung gehalten wird, aus der er sich nicht befreien kann, solange die Arbeit weitergeht.

Was beansprucht wird und warum die Dauer zählt

Beim Knien liegt das Körpergewicht auf einer kleinen Fläche. Betroffen sind die Kniescheibe, die Schleimbeutel davor und die Weichteile dahinter; das Gelenk steht dabei in starker Beugung, die Durchblutung ist eingeschränkt, und auf hartem, kaltem Untergrund kommt beides zusammen. Das Hocken verstärkt die Beugung noch, belastet zusätzlich die Sprunggelenke und zwingt fast immer den Rumpf mit nach vorn.

Bei Überkopfarbeit liegt die Last auf der Schulter. Der Arm wird ohne Auflage gehalten, die Muskulatur arbeitet dauerhaft an, ohne sich zwischendurch zu entspannen, und die Durchblutung sinkt, sobald die Hände über Schulterhöhe bleiben. Dazu kommt der Nacken: Der Kopf wird in den Nacken gelegt, oft mit Helm, oft über viele Minuten am Stück.

Beim Arbeiten in Rumpfbeuge trägt die Rückenmuskulatur das Gewicht des Oberkörpers wie einen ausgeklappten Hebel. Kommt eine Drehung hinzu, ist die ungünstigste Kombination erreicht, die es für die Wirbelsäule gibt. Wie das mit dem Heben zusammenhängt und warum das Verdrehen unter Last besonders zählt, steht in Heben und Tragen.

Keine dieser Haltungen schadet, wenn sie zehn Minuten dauert. Sie schaden, wenn sie den Tag bestimmen. Der Grund liegt in der Art der Beanspruchung: Zwangshaltungen sind statische Arbeit. Die Muskulatur hält, statt sich abwechselnd anzuspannen und zu lösen, und weil sie hält, wird sie schlechter durchblutet. Gelenke, die lange in einer Endstellung stehen, werden ungleichmäßig belastet, und Gewebe, auf dem dauerhaft Druck liegt, reagiert darauf.

Deshalb sprechen die Regelwerke von langdauerndem Rumpfbeugen und nicht vom Bücken an sich. Für die Beurteilung solcher Tätigkeiten hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine eigene Leitmerkmalmethode für Körperzwangshaltungen entwickelt, die Haltung, Dauer und Ausführungsbedingungen zusammen bewertet, statt eine Haltung für sich zu beurteilen.

Praktisch heißt das: Eine Stunde Knien, verteilt über den Tag und unterbrochen durch anderes, ist etwas anderes als sechs Stunden Knien am Stück. Und ein Wechsel zwischen Knien und Hocken ist bereits eine Entlastung, weil er die Druckpunkte verschiebt.

Im Knien: was tatsächlich hilft

Knieschützer sind das erste Mittel und das am häufigsten falsch ausgewählte. Sie müssen den Druck verteilen, nicht nur polstern, sie dürfen beim Vorwärtsrutschen nicht wegwandern, und sie dürfen die Kniekehle nicht abschnüren. Ein Schoner, der nach zwanzig Minuten stört, wird abgenommen, und dann ist er wirkungslos. Knieschützer sind persönliche Schutzausrüstung; Auswahl, Ersatz und Passform sind Sache des Arbeitgebers, und die Ausrüstung muss individuell passen, weil sie grundsätzlich für eine Person bestimmt ist. Die Einzelheiten stehen in Persönliche Schutzausrüstung.

Wirksamer als jeder Schoner ist alles, was das Knien überflüssig macht oder verkürzt. Ein Kniekissen oder ein gepolstertes Brett, das mitgeschoben wird, nimmt den Druck von der Kniescheibe. Ein Rollbrett oder ein niedriger Rollhocker erlaubt sitzendes Arbeiten in Bodennähe und erspart das ständige Aufstehen. Höhenverstellbare Arbeitsböcke und Rolltische bringen Zuschnitt, Vorbereitung und Kleinmontage auf eine Höhe, an der im Stehen gearbeitet wird.

Der größte Hebel liegt jedoch in der Reihenfolge der Arbeitsschritte. Wer vormontiert, solange das Bauteil noch auf dem Bock liegt, arbeitet auf Arbeitshöhe. Wer dasselbe Bauteil erst an der Wand oder am Boden komplettiert, arbeitet die ganze Zeit in Zwangshaltung. Material und Werkzeug in Reichweite zu legen, klingt nach einer Kleinigkeit und spart über einen Tag hinweg hunderte Wechsel zwischen Knien und Aufstehen. Wie eine Arbeitsfläche dafür beschaffen sein muss, steht in Arbeitshöhen an der Werkbank.

Über Kopf: die Arbeit herunterholen

Für Überkopfarbeit gilt dasselbe Prinzip in umgekehrter Richtung. Armhalter und Armstützsysteme nehmen das Gewicht des Arms auf und verlängern die Zeit, die ohne Ermüdung gearbeitet werden kann. Verlängerungen, Teleskopstiele und Winkelvorsätze bringen das Werkzeug nach oben, ohne dass die Schulter mitgeht. Maschinen, die an einem Federzug hängen, müssen nicht gehalten werden.

Der zweite Punkt ist der Standort. Eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst ist einer Leiter nicht nur sicherheitstechnisch überlegen, sondern auch ergonomisch: Auf einer Standfläche lässt sich die Arbeitshöhe so wählen, dass die Hände vor dem Körper bleiben statt über dem Kopf. Auf einer Leiter ist genau das nicht möglich, weil jede Höhenkorrektur ein Absteigen bedeutet und deshalb unterbleibt.

Der dritte Punkt ist wieder die Vormontage. Deckenkonstruktionen, Trassen, Leuchten und Rohrstränge lassen sich weitgehend am Boden vorbereiten. Was oben noch zu tun bleibt, ist dann das Setzen und nicht das Bauen.

Eine Frage der Arbeitsvorbereitung

Damit ist der wichtigste Satz dieses Textes erreicht: Zwangshaltungen sind in erster Linie ein Problem der Arbeitsvorbereitung und nicht der Körperhaltung. Kein Rückenkurs und keine Haltungsschulung ändern etwas daran, dass eine Leitung unter der Decke liegt. Wer hingegen entscheidet, in welcher Reihenfolge gearbeitet wird, welche Hilfsmittel auf der Baustelle stehen, wann sie geliefert werden und ob eine Tätigkeit über den Tag verteilt oder gebündelt wird, ändert die Belastung tatsächlich.

Das ist auch der Grund, warum sich diese Belastungen nicht durch mehr Anstrengung der Beschäftigten lösen lassen. Ein Rollhocker, der im Betrieb steht und nicht auf der Baustelle, ist keine Maßnahme. Ein Arbeitsbock, der nicht mitgeliefert wurde, ebenfalls nicht.

Was das Arbeitsschutzrecht dazu sagt

Die rechtliche Grundlage ist unspektakulär und trotzdem der praktische Ansatzpunkt. Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Absatz 3 nennt dabei ausdrücklich auch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit als Gefährdungsquelle. Genau dort liegen Zwangshaltungen. Wie eine solche Beurteilung abläuft und wer daran beteiligt ist, steht in Gefährdungsbeurteilung.

Hinzu kommt die arbeitsmedizinische Seite. Der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sieht in Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 eine Angebotsvorsorge vor bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen für das Muskel-Skelett-System durch Lastenhandhabung, repetitive manuelle Tätigkeiten oder Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen im Knien, in langdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen. Angebotsvorsorge heißt: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, annehmen muss sie niemand, und das Angebot ist später erneut zu machen. Was dabei besprochen wird, erfährt der Arbeitgeber nicht; er erfährt nur, dass die Vorsorge stattgefunden hat. Das Verfahren ist in Arbeitsmedizinische Vorsorge beschrieben.

Wenn die Knie oder die Schulter schon Beschwerden machen

Beschwerden sind ein Anlass, die Beurteilung neu anzustoßen, und kein Grund zu warten. Ein Knie, das nach dem Feierabend warm und geschwollen ist, eine Schulter, die nachts weckt, ein Rücken, der morgens länger braucht als früher: Das sind Hinweise auf eine Belastung, die über dem liegt, was der Körper zwischen zwei Arbeitstagen ausgleicht. Was sich dagegen im Alltag tun lässt und wann eine Abklärung sinnvoll ist, steht in Rückenschmerzen bei körperlicher Arbeit.

Und wenn sich über Jahre nichts ändert, ist der Wechsel in einen Betrieb, der anders ausgestattet ist und anders plant, eine sachliche Überlegung. Wie ein Betrieb mit Zwangshaltungen umgeht, lässt sich im Vorstellungsgespräch erfragen: ob Rollhocker und Arbeitsböcke vorhanden sind, wer die Knieschoner aussucht und ob Vormontage eingeplant wird. Die Antworten sagen mehr über die nächsten zehn Berufsjahre als die Beschreibung in den offenen Stellenangeboten.

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